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Geschäftliche und BOI-Prüfung

Firmengründung und Unternehmensregistrierung in Thailand

Klären Sie vor der Gründung, welche Tätigkeiten Ihr Unternehmen rechtmäßig ausüben darf. Planen Sie Unterlagen und Genehmigungen passend zu Geschäft, Beteiligung und Personalbedarf.

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Geprüft 13. Sep. 2026

Ausländische Beteiligung und Genehmigungen

Entscheidend ist die tatsächliche umsatzbringende Tätigkeit, nicht nur der Firmenname. Die Beteiligungsstruktur kann unter das Ausländerwirtschaftsgesetz fallen. Beschränkte Tätigkeiten können eine FBL oder einen anwendbaren FBC-Weg erfordern. BOI-Förderung setzt ein geeignetes Projekt und Prüfung voraus und erfolgt nicht automatisch. Thailändische Strohmann-Gesellschafter sind kein zulässiger Ausweg.

DBD-Registrierung und Unterlagen

Eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann mit mindestens zwei Gründern entstehen. Bereiten Sie Namensreservierung, Gründungsdokument, Geschäftszweck, Sitznachweis, Anteilszeichnung, Zeichnungsbefugnisse und Gründungsprotokoll vor. Klären Sie Nachweise des eingezahlten Kapitals sowie Übersetzungen oder Beglaubigungen mit dem Register. Gesellschaftsgründung, gegebenenfalls Gewerberegistrierung, Branchenlizenzen und Steueranmeldung sind getrennte Prüfungen.

Typische Dokumente

  • Informationen zu Aktionären, Direktoren, Anschrift und begünstigtem Eigentümer
  • Vorgeschlagener Name, Ziele, Büro, Kapital und Eigentumsplan
  • Geschäftsplan für die Überprüfung durch FBA, FBL/FBC, BOI oder Sektorenlizenz

Ablauf

  • Einstufung der tatsächlichen Tätigkeit unter ausländischen Geschäftseinschränkungen
  • Entwurf einer rechtmäßigen Eigentums- und Kapitalstruktur
  • Registrierung bei der DBD und Einholung separater Genehmigungen, falls erforderlich
  • Einrichtung von Steuern, Beschäftigung und Compliance vor der Visumverknüpfung

Steueranmeldung und laufende Pflichten

Bei umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten mit mehr als 1,8 Millionen THB Jahresumsatz ist die VAT-Registrierung grundsätzlich binnen 30 Tagen nach Überschreiten erforderlich. Steuerbefreite Tätigkeiten sind gesondert zu prüfen. Planen Sie Buchführung, Steuererklärungen, geprüfte Jahresabschlüsse sowie Arbeitgeber- und Sozialversicherungspflichten bei Einstellungen. Auch ohne Umsatz können Erklärungspflichten bestehen.

Leistungsumfang, Kosten und Arbeitsrecht

Das Angebot sollte Behördengebühren, Übersetzungen, Gründung, Lizenzen und laufende Buchhaltung trennen. Die Dauer hängt von vollständigen Unterlagen und Behördenprüfung ab; ein Genehmigungstermin wird nicht garantiert. Gesellschafter- oder Geschäftsführerstatus allein erlaubt weder Arbeit noch Aufenthalt. Visum und Arbeitserlaubnis sind vor Arbeitsbeginn separat zu prüfen.

Wichtige Einschränkungen

  • Namentliche Aktionärsvereinbarungen werden nicht verwendet.
  • Die Gründung gewährt nicht automatisch ein Visum oder eine Arbeitsgenehmigung.